Virtuelles Hausrecht

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Die bisherige Regelung der Beugehaft im Verwaltungsvollstreckungsgesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, da für die Beugehaft keine maximale Dauer normiert war und auch kein ausreichender Rechtsschutz bestand. Mit dem gegenständlichen Ministerialentwurf sollen die Beugehaft wiedereingeführt, eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft festgelegt und ein neues, erweitertes Rechtsschutzinstrumentarium geschaffen werden. Aus Sicht von Amnesty International bestehen jedoch nach wie vor menschenrechtliche Bedenken hinsichtlich der Höchsthaftdauer und des bestehenden Rechtsschutzmechanismus.

 

Stellungnahme von Amnesty International Österreich (8.Nov.2021) hier als PDF-Datei:

https://www.amnesty.at/media/8949/amnesty_stellungnahme-beugehaft-november-2021.pdf

 

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Die Verwerfungen im Disziplinarstaat Österreich 0