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Österreich: Für Impf-Drohbriefe klammheimlich Datenschutz von Regierung außer Kraft gesetzt

Bild: shutterstock
 

Der nicht rein zufällig rosarot gefärbte „Standard“ fragte bereits in einem Artikel vom 01.12.: „Warum haben Ungeimpfte noch immer keinen Brief von Minister Mückstein erhalten?“ (gemeint ist der grüne österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein) Na das nennen wir aber dann vorauseilenden, regierungskonformen Gehorsam, da wird sofort klar warum das rötliche Blättchen Presseförderung bekommt. Die Hand, von der man gefüttert wird, die beißt man tunlichst nicht!
 

Die in Windeseile aus dem Ärmel gezauberte gesetzliche Grundlage für die bald folgenden „Impf-Einladungen“ wurde dafür bereits am Donnerstag, den 2.12. erlassen. Durch eine Novellierung des §750 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, beschlossen im Bundesrat. Die Staatsjuristen arbeiten derzeit offenbar auf Hochtouren, um den kritischen Bürgern keine „Schlupflöcher“ zur Verhinderung der „Zwangsimpfung“ zu ermöglichen.

Diese Novelle macht einen sogenannten „Datenabgleich“ möglich und setzt somit das Datenschutzgesetz außer Kraft.

Das Schreiben an alle Ungeimpften kann also vom Dachverband der Sozialversicherungsträger in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium versandt werden. Alles ist möglich in diesen Zeiten, vor allem von Regierungsseite.

 

Knapp 1 Million Personen erhalten „Einladung“ zur Impfung

Der sogenannte Einladungsbrief ergeht nun an rund 980.000 Menschen, die noch nicht geimpft wurden. Darin wird ein reservierter Termin bekannt gegeben und über weitere Impfangebote österreichweit informiert. Die Stadt Wien, die diese Aktion bereits durchgeführt hat, sowie Tirol und Vorarlberg, haben eigene „Erinnerungsschreiben“ geschickt.

Diese bereits gebuchten Impftermine finden größtenteils noch in diesem Jahr statt. Angeschrieben werden alle nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen sowie deren anspruchsberechtigte Angehörige ab 18 Jahren, die bis 22. November 2021 noch keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben.

Auf dem uns zugesandten Papier ist aber nicht ersichtlich, dass es sich dabei nur um einen „Vorschlagstermin“ handelt. Viele mögen sich dadurch gezwungen oder veranlasst sehen, im Zuge des bevorstehenden Impfgesetzes, diesen Termin als rechtlich verbindlich zu sehen und daher Folge zu leisten. Soweit zur Strategie hinter dem Briefchen.

Formal und inhaltlich völlig inkorrektes Konvolut 

Betrachtet man das Schreiben näher, ist vorab einmal zu erkennen, dass dieses von Niemandem unterfertigt wurde, also de facto anonym ist. Es endet „mit freundlichen Grüßen Ihr Dachverband der Sozialversicherungsträger“ und das ist eine Institution, die nicht einmal eine Telefonnummer besitzt, bei der man dieses Schreiben hinterfragen könnte.

Auf der Rückseite des Briefchens sind zudem „5 wichtige Gründe für die Corona-Impfung“ aufgelistet. Diese Behauptungen werden allerdings in den Raum gestellt, ohne durch Quellenangaben hinterlegt zu sein, wie dies der Fall sein müsste.

 

Plattform „Österreich impft“ zauberte Frage-Antwort-Katalog

Die Regierungsplattform „Österreich impft“ versetzt uns in unglaubwürdiges Staunen. Während die Novellierung am 2.12. durch den Bundesrat gewunken wurde, ging auf besagter Plattform bereits am 6.12. ein detaillierter Frage-Antwort-Katalog zum Thema der dubiosen Brieflein online.

Angesichts des vorgelegten Tempos, lässt es darauf schließen, dass all dies bereits in langer Vorbereitung gewesen sein muss.

Wir möchten unsere Leser an diesem Frage-Antwort-Spiel teilhaben lassen, das unseres Erachtens tief in die Regierungsstrategie blicken lässt.

Auszug aus dem Frage/ Antwort Katalog der Plattform „Österreich impft“ Stand: 6.12.2021:

Woher haben sie meine Daten?

Die Adressdaten stammen aus dem Adressdatenbestand der Sozialversicherung. Der Impfstatus kommt aus dem e‑Impfpass und wird gemäß der letzten Novellierung des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt. Frage

Dürfen sie mir einen Brief schicken?

Ja, das ist gesetzlich geregelt (§ 750 Abs. 1 ASVG).

Wurden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten?

Ja, der Datenschutz wurde beachtet. Der Versand des Briefes sowie die Datenverarbeitung haben eine gesetzliche Grundlage (Novellierung des § 750 ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).

Ich habe mich von ELGA abgemeldet, wieso schickt ihr mir einen Brief?

Der e‑Impfpass ist nicht Teil von ELGA. Eine Abmeldung vom e‑Impfpass ist nicht möglich.

Ich bin genesen. Warum bekomme ich einen Brief?

Weil Sie noch nicht vollständig geimpft sind. Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen eine weitere Impfung ab 6 Monaten nach der 1. Impfung erhalten, dies gilt auch für den Janssen-Impfstoff. (?!)

In diesem Falle ist es wohl in der Hitze des Gefechtes nicht möglich gewesen, sich von Seiten der Plattform über die tatsächlich verwendeten Impfstoffe richtig zu informieren (Anm. der Red.)

Gesundheitsminister Mückstein äußert sich in altbekannter Form zur totalitären Vorgangsweise, wie zu erwarten war.

„Die aktuelle Situation zeigt uns sehr deutlich, dass es eine wesentlich höhere Durchimpfungsrate braucht, um diese Pandemie hinter uns zu lassen. Um eine 5. Welle zu verhindern, müssen wir alle an einem Strang ziehen“.  „Ich bin daher froh darüber, dass wir nun die gesetzliche Grundlage haben, um auch ungeimpften Personen einen persönlichen Termin zur Corona-Schutzimpfung per Brief anbieten zu können.

Expertinnen und Experten raten zu diesen Maßnahmen, weil sie dazu beitragen kann, mehr Menschen zur Corona Schutzimpfung zu bewegen. Ich appelliere an alle, diesen Termin auch wahrzunehmen, so Mückstein.

 

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Die Verwerfungen im Disziplinarstaat Österreich 0