Knapp 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Nazi-Jagd geht weiter – Auschwitz-Schergen müssen mit Anklage rechnen

Dienstag, 03.09.2013, 19:22
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Sie waren im Lager Auschwitz-Birkenau tätig: Die Zentralstelle Ludwigsburg hat zahlreiche KZ-Wächter im Visier.

Eine Welle von Prozessen gegen Nazi-Verbrecher steht vermutlich bevor. Die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg hat 49 Aufseher des Lagers Auschwitz-Birkenau identifiziert. Gegen die Überlebenden könnte die Justiz Anklage erheben.

Ohne sie hätte die Mordmaschinerie der Nazis nicht funktioniert: die Menschen, die in den Vernichtungslagern Dienst taten. Im Frühjahr hatte die „Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg angekündigt, gegen Dutzende Aufseher Vorermittlungen aufzunehmen. Eingesetzt waren sie im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Der Vorwurf an die mutmaßlichen Täter lautet Beihilfe zum Mord. Heute hat die Behörde ihre Ergebnisse präsentiert.

Ursprünglich hatten die Mitarbeiter der Zentralstelle 49 noch lebende Aufseher des Lagers identifiziert. Neun von ihnen sind inzwischen verstorben. Von den überlebenden Beschuldigten wohnen 30 in Deutschland, weitere sieben im Ausland, darunter einer in Israel. Der Aufenthalt von zwei anderen Beschuldigten konnte noch nicht genauer ermittelt werden, gegen einen weiteren ist bereits ein Verfahren anhängig. Ab September will Ludwigsburg 30 Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik weiterleiten. Denn die Behörde kann selbst juristisch nicht tätig werden. Dann bleibt abzuwarten, gegen wie viele Personen die Justiz Anklage erhebt.

 

 

Teil der Nazi-Vernichtungsmaschinerie zu sein genügt


Warum aber hat die Zentralstelle erst jetzt Vorermittlungen eingeleitet – fast 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs? Waren die Täter etwa vorher nicht bekannt? „Der Grund dafür ist, dass der Bundesgerichtshof 1969 entschieden hat, Wächtern in Auschwitz müsse für eine Verurteilung individuelle Schuld nachgewiesen werden“, erläutert der Staatsanwalt Kurt Schrimm, Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg. Im Fall reiner Vernichtungslager wie Sobibor oder Treblinka habe schon die Anwesenheit dort für einen Schuldspruch genügt. Doch Auschwitz-Birkenau sei im Gegensatz dazu als so genanntes gemischtes Lager, bestehend aus Arbeits- und Vernichtungslager, eingestuft und deshalb anders bewertet worden.

„Der Fall Demjanjuk war für uns allerdings Anlass, diese Rechtsprechung zu überprüfen“, ergänzt Schrimm. Denn er habe die Voraussetzungen für Beihilfe zum Mord neu definiert. Verurteilt wurde der von der SS als Hilfswilliger in Konzentrations- und Vernichtungslagern rekrutierte Ukrainer, weil er „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ der Nazis gewesen sei. Ein Begründung, die auch auf die Täter von Auschwitz anwendbar ist.
 
 
 


Mörderischer Dienst an der Rampe und als Lagerwache


„Alle 49 Personen, gegen die wir Vorermittlungen eingeleitet hatten, waren Mitglieder der SS und gehörten den Wachbataillons von Auschwitz-Birkenau an“, erläutert der Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle. Diese Einheiten seien wechselseitig zum Dienst an der Rampe, zur Außenbewachung des Lagers und zum Bereitschaftsdienst eingeteilt gewesen. Eindeutig zuzuordnen sei, wann welche Person einem bestimmten Bataillon angehört hätte. Dann hätten die Ermittler nur noch abgleichen müssen, welche Transporte zu genau dieser Zeit in Auschwitz angekommen seien, um die Zahl der Menschen festzustellen, an deren Ermordung sie beteiligt gewesen ist.
 
 
 
 

49 mutmaßliche KZ-Wächter im Visier

Eine einzigartige Behörde

Trotzdem bleibt die Frage, ob es inzwischen überhaupt noch Sinn macht, greise Täter – so schrecklich ihre Taten auch gewesen sein mögen – vor Gericht zu bringen. Der Großteil der überlebenden Auschwitz-Wächter etwa ist zwischen 90 und 92 Jahre alt. „Darüber lässt sich natürlich streiten“, räumt Kurt Schrimm, Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg, ein. Auch die deutsche Bevölkerung sei in dieser Frage gespalten. Doch nachdem der Deutsche Bundestag die Verjährung für Mord 1979 aufgehoben habe, müsse die Zentralstelle ermitteln.

Allerdings gebe es durchaus Argumente, die auch das aktuelle Vorgehen gegen NS-Täter rechtfertigen würden, fügt Schrimm hinzu. „Solche Prozesse haben eine Art Sühnefunktion gegenüber den überlebenden Opfern.“ Außerdem trage angesichts der staatlich angeordneten Verbrechen in Nazideutschland der Nachfolgestaat eine besondere Verantwortung für deren Aufarbeitung.

 

 

Etliche NS-Prozesse initiiert


Gegründet wurde die „Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg bereits 1958. Sie lieferte das Material für etliche NS-Verfahren wie die Auschwitz-Prozesse in den 1960er-Jahren in Frankfurt, den Majdanek-Prozess in Düsseldorf oder den Demjanjuk-Prozess in München. „Diese Verfahren initiiert zu haben zählt sicherlich zu den größten Leistungen der Zentralstelle“, sagt Kurt Schrimm, der die Behörde seit 13 Jahren leitet. Dazu komme noch, dass sie viele weitere Prozesse angestoßen habe.

„Natürlich hätte auch manches noch besser laufen können“, räumt Schrimm ein. Das Hauptproblem sei gewesen, dass die Behörde nur aufklären, nicht aber anklagen durfte. Denn beim Weiterleiten von Material an die vielen verschiedenen Staatsanwaltschaften sei so manches verloren gegangen. „Hätte die Zentralstelle auch über eine Anklagekompetenz verfügt, wäre die Erfolgsquote deutlich höher gewesen“, ist sich ihr derzeitiger Leiter sicher.
 
 

Die Arbeit geht weiter


Dennoch glaubt Schrimm, dass die Fahndungsstelle im Lauf der Jahrzehnte viel erreicht hat: „Es ist einzigartig, dass ein Staat eine Behörde einrichtet, um die Verbrechen der eigenen Vergangenheit zu verfolgen.“ Sicher seien auch Fehler passiert. Doch das ließe sich nicht vermeiden, wenn man sich entschließe, zu handeln statt nichts zu tun.


Dass den Ludwigsburgern demnächst die Arbeit ausgehen wird, steht nicht zu erwarten. Nach eigenen Angaben befasst sich die Zentrale Stelle derzeit damit, nun auch die Tätigkeit aller ehemaligen Angehörigen der Vernichtungslager und der sogenannten Einsatzgruppen zu überprüfen. „Solange noch die Möglichkeit besteht, NS-Verbrechen zu verfolgen, werden wir tätig sein“, sagt Schrimm. „Und das wird mit Sicherheit noch einige Jahre dauern.“

 

 
mit Material von dpa
 
 
Leser-Kommentare(21)
 
07.10.2013
 
Herr K. Hofmann,

vonMichael Hoffmann

einen evtl. dementen 100-Jährigen seine Taten vor Augen zu führen, sollten die nach 70 Jahren bewiesen werden können, ist genauso unsinnig, wie ein kleines Kind anzuklagen.Antwort schreiben

 
 
07.10.2013
 
Da gibt es den Unterschied,

vonJosef Meier

dass die größten Massenmörder wie Mao (80 Mio Tote) und Stalin (ca. 40 Mio) Tote keinen Krieg verloren hatten. Dass selbst nach dem Krieg in Polen Überlebende des Genozids bei Pogromen wie in Kielce ihr Leben verloren, ist weitgehend unbekannt. Über die Todesrate bei dt. Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeitern, die ermordeten oder vertriebenen Deutschen spricht man heute auch nicht. Osmar White hatte in seinem Buch "Die Straße des Siegers" seinerzeit noch angenommen, man würde sich an die Verbrechen an Deutschen erinnern, da diese wie die Fliegen z.B. an Bahnhöfen starben, aber die Verbrechen im KZ vergessen, so sieht die Realität heute anders aus.Antwort schreiben

 
 
07.10.2013
 
Herr K. Hofmann,

vonMichael Hoffmann

wem ist mit einem Prozess gegen 100-Jährige gedient? Zeugen verstorben oder dement, Hinterbliebene erinnern sich nur noch an den Namen des Opfers, aber nicht mehr an den Menschen. Selbst ein Urteil würde nicht vollstreckt, da der Täter wieder im Altersheim landet, sollte er den Prozess überleben.Antwort schreiben

 
 
07.10.2013
 
Es ist bedenklich

vonJosef Meier

wie die Rechtsprechung verändert wird. Vielleicht soll nun jeder Angehörige der Grenztruppen, der auf den Todeswachtürmen Wache schob, auch belangt werden? Die angewandte Logik im Demjanjuk-Prozess würde dies verlangen, es sei denn, man hat nicht nur Sondergesetze für bestimmte Meinungen, sondern auch Sonderrechtsprechung für Delikte von bestimmten Gruppierungen. Hier wird wohl auch schon ein Koch angeklagt werden, der einfach nur im KZ seine Suppe kochte. Wird vielleicht auch ein Koch in Stasi-Gefägnissen angeklagt werden?Antwort schreiben

 
 
 
10.09.2013
 
Herr M. Hoffmann, "Rache und Genugtuung"?

vonKarl Hofmann

Die Justiz sorgt bekanntlich für Gerechtigkeit, nicht für "Rache und Genugtuung". Was bezwecken sie mit dieser tendenziösen Unterstellung? Solange diese feigen Mörder nicht zur Verantwortung gezogen worden sind, wurde das Recht nicht durchgesetzt. Es ist wichtig, für alle nachfolgenden Generationen zu zeigen, dass derartig grauenhafte Verbrechen nie ungesühnt bleiben, auch wenn ihnen das nicht passen sollte.Antwort schreiben

 
 
06.09.2013
 
Herr Klug, der Massenmord von Zivilisten

vonKarl Hofmann

in den Vernichtungslagern und anderswo war kein "Kriegsverbrechen", das sollte doch jeder von Kriegshandlungen unterscheiden können. Auch wenn zu gleicher Zeit ein Krieg stattfand, war dieser schreckliche Massenmord eben nichts anderes als eine durch die Nazi-Ideologie begründete, industriell geplante Tötung von Millionen Mitmenschen, auch der eigenen Bevölkerung.Antwort schreiben

 
 
06.09.2013
 
Herr Borck, sie können offensichtlich nicht

vonKarl Hofmann

zwischen KZ-Personal (oder SS) und "Soldaten" unterscheiden. Die massenhafte Ermordung von Zivilisten war auch kein militärischer Einsatz. Niemand wurde gezwungen, an diesem Morden in den Vernichtungslagern und anderswo teilzunehmen.Antwort schreiben

 
 
06.09.2013
 
Das

vonpaul borck

waren damals knalljunge Soldaten. Die hatten ueberhaupt nichts zu sagen. Wie kann man die zu Moerdern stempeln?Antwort schreiben

 
 
05.09.2013
 
Es ist nur richtig, dass diese feigen Mörder

vonKarl Hofmann

ganz gleich wie alt sie sind zur Verantwortung gezogen werden. Dass Mord nicht verjährt, und dass insbesondere diese Nazi-Verbrecher verfolgt werden, ist als Grundprinzip des Rechtsstaates völlig richtig, um auch kommenden Generationen die Gewissheit zu geben, dass derartig abscheuliche Verbrechen niemals ungesühnt bleiben.Antwort schreiben

 
 
05.09.2013
 
Das

vonMichael Hoffmann

sehe ich genauso. Soll ein Prozess dort stattfinden, wo der Hass und die Rache groß ist.Antwort schreiben

 
 
04.09.20131 Antwort
 
Schon merkwürdig!

von Heike Bergmann

Erfolg bei der Fahndung nach Nazi-Verbrechern aus dem 2. Weltkrieg, aber eklatante Pannen beim NSU?Antwort schreiben

 
 
 
  • Erfolg? 70 Jahre danach. Die NSU Pannen belegen

    von Günter Buhle

    doch nur, dass auch diese Suche hätte schneller gehen können. Immer wieder werden die Nazijäger bei ihren Ermittlungen "vertröstet" oder hingehalten. Gerade bei der Suche in D stößt man immer wieder mal auf Informationen, die in diversen Geheimdienstakten stehen. Das spricht für sich.

     
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04.09.2013
 
Wann hoert das endlich auf?

von juergen frey

Wenn der letzte KZ Waechter das Jenseits erreicht hat, oder wird er gar noch UMGEBETTET??? Wer waren denn diese Leute, haben die sich freiwillig dahin gemeldet oder wurden sie abkommandiert?? Die Juegsten von damals muessen ja heute ueber 90 jahre alt sein. Ein Riesenprozess in Muenchen um einen fast toten Mann, der dann etwas spaeter verstarb!! Was hat das gekostet und WRUM? Wer bestraft die Bomberpiloten die ueber 30Tausend Hamburger haben ersticken und verbrennen lassen. Wer zahlt mir eine Entschaedigung, fuer das ich als Kind aus einem verschuetteten Keller nach 3 Tagen gerettet wurde.?Antwort schreiben

 
 
 
04.09.2013
 
Verloren gegangene Unterlagen ??

von Jörg Hesse

Ein Satz stört mich aber ganz gewaltig in diesem Artikel. Wie kann es denn sein, dass Unterlagen, die an Staatsanwaltschaften weiter geleitet wurden, verloren gegangen sind ? Wird so was im Jahre 2013 nicht digitalisiert ??? Warum wurden keine Kopien erstellt ??? Sollte diese altertümliche Arbeitsweise dazu dienen, einen Vorwand zu generieren, bestimmte Fälle, aus welchen Gründen auch immer, geheim zu halten, dann sollte diese Behörde besser einpacken. Wer solche Fehler zulässt, der kann auch nicht korrekt und pflichtbewusst ermitteln. Oder bekleiden etwa Nachkommen öffentliche Positionen, die ja dann gesellschaftlich und politisch erledigt wären (Thema Kollektivschuld). Nach so langer Zeit ist die Gefahr Fehler zu machen extrem groß. Hoffentlich trifft es keinen Unschuldigen....Antwort schreiben

 
 
 
04.09.20131 Antwort
 
Was soll das bringen ?

von Erwin Marschall

Das Unrecht und die verachtenswerten Taten macht eine solche Aktion nicht ungeschehen, die nächsten Angehörigen der damaligen Opfer sind zum großen Teil selbst schon verstorben. Sühne bei über 90-jährigen halte ich für mehr als fraglich. Es gibt sicherlich welche, die geistig noch fit genug sind zu verstehen was da passiert. Aber ein solcher Prozess dauert recht lange, er kostet viel Geld und zum Urteil kommt es oft nicht mehr, weil die Angeklagten im Laufe des Prozesses versterben. Ob sie ein "schönes" Leben hatten - wer weiß das? - mit solchen Taten im Gedächtnis. Wir sollten aufpassen, dass wir Sühne nicht mit Rache verwechseln.Antwort schreiben

 
 
 
  • Richtig, diese Prozesse dauern. Warum eigentlich?

    von Günter Buhle

    Mauerschützenprozesse dauerten auch. Deren Tempo sollte Ansporn sein. Dazu müsste sich zu diesem Thema, allerdings die geistige Haltung ändern, die in Behördenkreisen herrscht.

     
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03.09.20135 Antworten
 
Richtig so!

von John Thorpe

Die Anklagen werfen natürlich die Frage auf, ob Greise angeklagt werden sollen, wenn die vorgeworfenen Verbrechen 70 Jahre zurückliegen. Und ja, sie müssen sogar angeklagt werden. Denn den Opfern wurde ihr Leben gestohlen, während die Täter noch munter 70 Jahre das Leben genießen durften! Vielmehr aber noch dienen solche Anklagen dazu, zu zeigen daß solche Verbrechen auch lange Zeit später nicht vergessen sind und rechtstaatlich behandelt werden.Antwort schreiben

 
 
 
  • Herr K. Hofmann,

    von Michael Hoffmann07.10.2013

    wem ist mit einem Prozess gegen 100-Jährige gedient? Zeugen verstorben oder dement, Hinterbliebene erinnern sich nur noch an den Namen des Opfers, aber nicht mehr an den Menschen. Selbst ein Urteil würde nicht vollstreckt, da der Täter wieder im Altersheim landet, sollte er den Prozess überleben.

     
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03.09.2013
 
Das ist ein Euphemismus für komplettes Versagen

von willi weber

einer ganzen Behörde. Wir tun nichts weil es 1969 ein Urteil gab.... Mord verjährt schon etwas länger nicht. Hätte es nicht andere gegeben, die diese Verbrecher immer wieder verfolgt haben, wäre eher gar nichts passiert! Wes Geistes Kind Behörden in Deutschland sind oder waren konnte man lange Zeit an der Art und Weise erkennen, mit der Beispeilsweise Beate Klarsfeld behandelt wurde. Frau Klarsfeld und Simon Wisenthahl haben ja offensichtlich die Arbeit getan, die diese Behörde nicht getan hat!Antwort schreiben

 
 
 
03.09.20132 Antworten
 
Was soll so eine Naziverfolgung

von Michael Hoffmann

heute noch bringen? 100jährige holt man für wenige Tage aus dem Altersheim, um sie zur Verbüßung ihrer Strafe eben wieder dorthin zu schicken. Aber es erfolgte späte Genugtuung.Antwort schreiben

 
 
 
  • Herr K. Hofmann,

    von Michael Hoffmann07.10.2013

    einen evtl. dementen 100-Jährigen seine Taten vor Augen zu führen, sollten die nach 70 Jahren bewiesen werden können, ist genauso unsinnig, wie ein kleines Kind anzuklagen.

     
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03.09.2013
 
Bange Fragen

von Frank Bloemekamp

Ich habe nicht den Eindruck, als das dies hier tatsächlich noch einer Bestrafung dienen könnte. Bevor eine Beweisaufnahme abgeschlossen und ein Verfahren eröffnet werden könnte, ist sicher auch von dieser Handvoll Männer der größte Teil verstorben - der kleine Rest könnte aus gesundheitlichen Gründen keine Haft mehr antreten. Über die Beweggründe des hier vollzogenen plötzlichen Aktionismus darf spekuliert werden...Antwort schreiben

 
 
 
03.09.2013
 
Warum erst jetzt?

von Thomas Weinert

Diese Frage stellt sich wohl nicht nur mir? Denn gerade, weil Mord nicht verjährt, hätte man die Täter doch schon viel früher ermitteln können, ja ermitteln müssen. Daran kann auch das fragwürdige Urteil des BGH von 1969 nichts ändern.Antwort schreiben

 
 
 
03.09.20131 Antwort
 
Erich Honecker

von kurt isaak

Aber Erich Honecker durfte ausreisen. Auf welchem Auge sind wir blind?Antwort schreiben

 
 
 
  • Blind und taub

    von Lena Paulsen

    Manche Menschen sind ideologisch so eingeschränkt in Wahrnehmen und Denken, dass sie Massenmörder mit unliebsamen Politikern vergleichen. Nun ist Honecker sicherlich alles andere als ein Sympathieträger. Doch wenn man sieht, dass bis heute Naziverbrecher ungestört in Deutschland leben konnten und an früheren Regierungen (man rate von welcher Partei) beteiligt waren, während Deserteure, die beim Nazimorden nicht mitmachen wollten, noch bis vor wenigen Jahren als vorbestraft galten.... dann sollte man doch wirklich über so einen wie Honecker schweigen. Die Frage auf welchem Auge "wir" (also die deutsche Justiz) wenn nicht blind, so doch sehbehindert sind ist wohl klar.

     
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03.09.20137 Antworten
 
Diese Urteile sind auch gerechtfertigt, denn

von joachim Dittrich

wer je Bücher über die KZ gelesen hat, seien es Biographien oder Sachbücher, weiß, wie sehr die Wachmannschaften eine Strafe verdient haben. Fälle von "Ermordungen" von Widerstandskämpfern wie kürzlich dagegen sind dem Kriegsrecht gemäß rechtmäßig. Partisanen haben in verbrecherischer Weise aus dem Hinterhalt heraus oft genug unschuldige Landser getötet.Antwort schreiben

 
 
 
  • An Thorpe

    von Sabine Unter

    Nur, weil die Bestrafung nicht rechtens war, wird die Tat der Partisanen nicht besser. Meines Wissens nach gingen aber die meisten Fehlbestrafungen, die Sie treffend beschreiben haben, auf SS-Einheiten zurück, nicht auf die Wehrmacht, welche zwar wie keine andere Armee damals eine weiß Weste hatte, aber doch oft (nicht immer !) Beschuldigungen muß für Verbrechen, die die SS-Einheiten begingen.


18.12.2013
  

Washington steuert die Welt in Richtung Krieg

Dr. Paul Craig Roberts

Zwölf Jahre schon hält Washington die USA im Kriegszustand gefangen: Afghanistan, der Irak, Somalia, Libyen, Pakistan, der Jemen und fast auch Syrien; ein direkter Krieg ist hier ebenfalls noch möglich, und auch der Iran ist als Kriegsziel schon ins Auge gefasst. Diese Kriege waren nicht nur im Hinblick auf die finanzielle Seite kostspielig. Sie kosteten Amerika auch Ansehen und forderten hohe Opfer an Toten und Verwundeten unter den amerikanischen Soldaten und der angegriffenen Zivilbevölkerung. Für keinen dieser Kriege gab es überzeugende Gründe oder begründete Rechtfertigungen.

Gewinn brachten sie allein dem Militär- und Sicherheits-Komplex. Diese Kriege lieferten Vorwände und Fassaden für die Errichtung eines Stasi-ähnlichen Polizeistaats in den USA, und sie dienten den Interessen Israels, indem sie Hindernisse bei der Annektierung des gesamten

Westjordanlandes und des südlichen Libanons entfernten.

 

Aber so teuer und zerstörerisch diese Kriege auch waren und sind, liegen sie doch immer noch unter dem Niveau eines Weltkrieges und noch deutlicher unter dem, was ein Weltkrieg mit nuklear bewaffneten Gegnern bedeuten würde.

 

Der wirklich folgenschwere und potenziell tödliche Krieg ist der Krieg gegen Russland und China, in den hinein Washington gegenwärtig die USA, die NATO Washingtons und die asiatischen Klientelstaaten führt. Zu diesem Kriegskurs tragen zahlreiche Faktoren bei, der wirkungsmächtigste ist aber mit Abstand die Doktrin des American Exceptionalism, jener Ideologie, nach der die USA in der Welt eine unverzichtbare Sonderstellung einnehmen.

 

Laut dieser selbstgerechten Doktrin ist Amerika das »unverzichtbare Land« (»the indispensable country«). Das bedeutet, dass Amerika von der Geschichte ausersehen ist, die Vorherrschaft des säkular ausgerichteten »demokratischen Kapitalismus« in der Welt zu errichten. Der absolute Vorrang dieses Ziels stellt die USA über herkömmliche, traditionelle Moralvorstellungen und überdas Gesetz – sowohl über sein eigenes als auch über das Völkerrecht.

 

Bisher wurde noch niemand in der amerikanischen Regierung für die nichtprovozierten Aggressionen gegen andere Länder und für Angriffe auf die Zivilbevölkerung, eindeutige Kriegsverbrechen nach dem Völkerrecht und der Nürnberger Charta zur Verantwortung gezogen. Ebenso wenig wurde irgendjemand in der amerikanischen Regierung für die Anwendung der Folter zur Rechenschaft gezogen, die nach amerikanischem Recht und der Genfer Konvention verboten ist. Und auch nicht wegen der zahllosen Verletzungen der verfassungsmäßigen Rechte in den USA selbst – Ausspähungen und Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, Verletzung des »Habeas-Corpus«-Prinzips (gegen willkürliche Verhaftungen), Tötung von Bürgern ohne rechtsstaatliches Verfahren, Verweigerung anwaltlicher Vertretung vor Gericht und die Verurteilung aufgrund geheimer Beweise. Die Liste ist lang.

 

Viele fragen sich vielleicht, was so besonders und unverzichtbar an einer Regierung sein soll, die in praktisch jeder Hinsicht wie eine Reinkarnation des Naziregimes in Deutschland erscheint? Menschen, die durch Propaganda glauben gemacht wurden, sie seien das auserwählte Volk, verlieren unvermeidlich ihre Menschlichkeit, ihre Humanität. Und so zeigt das Video Collateral Murder, das von Bradley Manning der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, wie sich amerikanische Soldaten einen Spaß daraus machen, unschuldige Menschen, die eine Straße entlanggehen, niederzuschießen.

 

Mit Ausnahme der Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union (ACLU), von Gruppen, die sich für Verfassungsrechte einsetzen, sowie von unabhängigen Stimmen im Internet hat die amerikanische Bevölkerung, einschließlich der christlichen Kirchen, das verbrecherische Tun und die Unmoral ihrer Regierung ohne wirklichen Protest hingenommen. Das Fehlen einer moralischen Verurteilung hat Washington ermutigt, auf Konfrontationskurs gegen Russland und China zu gehen, den einzigen Regierungen, die noch dem Streben Washingtons nach Weltherrschaft im Wege stehen.

 

In den 22 Jahren nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 hat Washington ständig gegen Russland gearbeitet. Unter Verletzung der Vereinbarung zwischen Reagan und Gorbatschow weitete Washington die NATO nach Osteuropa aus und errichtete Militärstützpunkte an der russischen Grenze. Darüber hinaus will Washington auch direkte frühere sowjetische Teilrepubliken wie Georgien und die Ukraine in die NATOintegrieren.

 

Mit der Errichtung von Militärstützpunkten und Raketenbasen an der Grenze zu Russland verfolgt Washington einzig und allein das Ziel, die russischen Möglichkeiten zu beschneiden, sich der amerikanischen Vorherrschaft zu widersetzen. Russland hat in keiner Weise seine Nachbarn bedroht und hat sich mit der einzigen Ausnahme der russischen Reaktion auf die Invasion Südossetiens durch Georgien gegenüber den amerikanischen Provokationen weitgehend passiv verhalten.

 

Aber das ändert sich gegenwärtig. Angesichts der Veränderung der amerikanischen Kriegsdoktrin durch die Regierung George W. Bush, durch die der »defensive« Einsatz von Atomwaffen im Rahmen von Vergeltungsmaßnahmen durch die Angriffsdoktrin eines präemptiven Erstschlags ersetzt wurde, und der Errichtung amerikanischer Raketenabwehrsysteme an der Grenze zu Russland erkannte die russische Regierung, dass sich Washington auf einen Enthauptungs-Erstschlag gegen Russland vorbereitete.

 

In seiner Rede vor der russischen Nationalversammlung, den beiden Kammern des russischen Parlaments, am 12. Dezember ging der russische Präsident Wladimir Putin auf die offensive militärische Bedrohung ein, die Washington für Russland darstelle. Putin erklärte, Washington bezeichne sein Raketenabwehrsystem zwar als defensiv, aber »tatsächlich handelt es sich um einen wichtigen Faktor des strategischen Offensivpotenzials, der darauf abzielt, das Mächtegleichgewicht zugunsten Washingtons zu verändern«. Nachdem er diese Bedrohung hervorgehoben hatte, sagte er weiter: »Niemand sollte sich der Illusion hingeben, er könne gegenüber Russland eine militärische Überlegenheit erreichen. Das werden wir niemals zulassen.« Und zu Obamas Abwürgen des START-Vertrags zur Reduzierung strategischer Atomwaffen sagte er lapidar: »Uns ist das alles bekannt, und wir wissen, was wir zu tun haben.«

 

Aber die Regierung Obama beschränkt sich nicht allein darauf, sich Russland zum Feind zu machen, auch China ist ins Visier geraten. Die Regierung Obama erklärte das Südchinesische Meer kurzerhand zu einem »Gebiet amerikanischer Sicherheitsinteressen«. Das wäre in etwa so,als würde China den Golf von Mexiko zu seiner Einflusssphäre erklären und dort Sicherheitsinteressen geltend machen.

 

Um klarzustellen, dass die Einverleibung des Südchinesischen Meeres keine rhetorische Floskel ist, kündigte die Regierung Obama an, im Rahmen der neuen Doktrin »Pivot to Asia«, Asien ab sofort ein größeres Gewicht in der amerikanischen Außen- und Sicherheitspolitik zuzumessen. Mehr als 60 Prozent der amerikanischen Kriegsmarine sollen in Zukunft in die chinesische Einflusssphäre verlegt werden. Washington ist derzeit fleißig dabei, sich Marine- und Luftwaffenstützpunkte auf den Philippinen, in Südkorea, Vietnam, Australien und Thailand zu sichern. Darüber hinaus startete Washington weitere Provokationen und schlug sich auf die Seite von Nachbarn Chinas, die mit dem Reich der Mitte über verschiedene Inselgruppen und die neu eingerichtete chinesische Identifizierungszone der Luftverteidigung im Streit liegen.

 

Aber China ließ sich nicht einschüchtern. China forderte stattdessen eine »Ent-Amerikanisierung« der Welt. Im November erklärte die chinesische Regierung, sie verfüge nun über genügend Atomwaffen und Trägersysteme, um die USA endgültig vernichten zu können. Und vor wenigen Tagen kam es im Südchinesischen Meer zu einem Fastzusammenstoß zwischen einem chinesischen Kriegsschiff und einem amerikanischen Raketenkreuzer.

 

Die militärisch aggressive Haltung, die Washington gegenüber Russland und China derzeit einnimmt, ist für die extreme Selbstsicherheit bezeichnend, die in der Regel in Kriege mündet. Washington wird gesagt, aufgrund der amerikanischen technologischen Überlegenheit und Stärke sei man in der Lage, russische und chinesische Raketen abzufangen, was einen präemptiven amerikanischen Angriff zu einer todsicheren Sache machen würde. Zudem sei die potenzielle Gefahr, die von einem Iran ausgehe, der dabei sei, sich Atomwaffenfähigkeiten zu verschaffen, so gewaltig, dass jetzt ein präemptiver Angriff notwendig sei. Und das mächtige Heimatschutzministerium wird damit gerechtfertigt, dass die USA durch ein paar heimatlose Muslime gefährdet seien, die sich eventuell Atomwaffen verschaffen könnten. Es ist schon eine bizarre Logik, zu behaupten, atomare russische und chinesische Vergeltungsmaßnahmen auf einen amerikanischen Angriff seien praktisch bedeutungslos, während die nukleare Bedrohung, die vom Iran und heimatlosen Muslimen ausgehe, immens sei.

 

Aber Washington reicht es noch nicht, gegenüber Russland und China aggressiv-militärische Konfliktbereitschaft zu bekunden. Offenbar hat sich Washington auch dazu entschieden, die Vereinbarung mit dem Iran im Atomstreit zu sabotieren, indem neue Sanktionen gegen Unternehmen angekündigt wurden, die mit dem Iran Geschäfte machen. Die Iraner haben das Vorgehen Washingtons, Sand ins Getriebe zu streuen – wie Washington möglicherweisebeabsichtigte –, als fehlende Entschlossenheit Washingtons eingestuft, das Abkommen umzusetzen, und sind aus Genf abgereist und in den Iran zurückgekehrt. Man muss nun abwarten, ob das Abkommen noch gerettet werden kann oder ob es der Israel-Lobby tatsächlich gelungen ist, diese Vereinbarung, die ein Ende der Gefahr eines Krieges gegen den Iran verhieß, scheitern zu lassen.

 

Die amerikanischen Bürger haben, wenn überhaupt, nur geringen Einfluss auf ihre Regierung oder erkennen deren Absichten. Darüber hinaus existiert keine organisierte Opposition, die die Amerikaner mobilisieren könnte, um Washingtons Weltkriegskurs stoppen zu können. Wenn es überhaupt noch Hoffnung gibt, liegt sie wohl bei den europäischen und asiatischen Klientelstaaten Washingtons. Warum sollten diese Länder ihre Existenz aufs Spiel setzen, nur um Washington zu ermöglichen, die Weltherrschaft zu erringen? Erkennen sie denn nicht, dass Washingtons Machtpoker für sie nur tödlich enden kann?

 

Deutschland allein könnte die Welt vor einem Krieg bewahren und damit auch seine eigenen Interessen wahren. Dazu müsste Deutschland nur die Europäische Union und die NATO verlassen. Dann bräche das Bündnis auseinander – und damit verflögen auch die Weltherrschaftsträume Washingtons.


06.12.2013
  

Bundesverfassungsgericht: Ist die Unabhängigkeit erst ruiniert, urteilt sich‘s ganz ungeniert

Gerhard Wisnewski

Manch einer hat sich gewundert, wie locker das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer neue Euro-Rettungsmaßnahmen durchwinkte – mitunter begleitet vom Gefeixe seines Präsidenten Andreas Voßkuhle. Dass der sich über Klagen gegen die Euro-Rettungspolitik kaputt lacht, ist indessen kein Wunder. Denn schließlich sitzt er ausgerechnet mit den obersten Euro-Fans persönlich in ein- und demselben Gremium. Und zwar mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.

Unvergessen, dieser Augenblick, als der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle am 12. September 2012 den ESM-Vertrag durchwinkte, mit dem sich Deutschland finanziell in die Hände eines unangreifbaren und undurchsichtigen »Gouverneursrates« begibt: »Die zulässigen Anträge gegen den ESM sind überwiegend begründet«, begann der

Gerichtspräsident mit der Verlesung der Begründung zu dieser historischen Entscheidung. Erst auf einen Zwischenruf hin korrigierte er sich feixend: »Unbegründet!«

 

Ein unglaublicher Filz

 

Seither hat das Image des höchsten deutschen Gerichts deutliche Kratzer bekommen. Nicht nur durch seine eindeutig bürger- und volksfeindlichen Urteile. Nicht nur, weil man seine politische Befangenheit mit Händen greifen kann. Sondern auch wegen seiner realen Verstricktheit in den Filz der Republik. Über die Vernetzung der Verfassungsrichter mit dem US-amerikanischen Rotary Clubhatten wir ja bereits berichtet. Bei den Rotariern waren und sind jede Menge Bundesverfassungsrichter dabei: Zum Beispiel Ernst Benda (inzwischen verstorbener Präsident des BVG), Udo Di Fabio, Michael Eichberger, Roman Herzog (später Bundespräsident), Hans-Joachim Jentsch, Paul Kirchhof (Erfinder der TV-Haushaltsabgabe), der ehemalige Präsident Hans-Jürgen Papier und sogar der jetzige Präsident Andreas Voßkuhle. Dem Spiegel vom 23. Mai 1983 zufolge existierte schon vor Jahrzehnten ausgerechnet in der »Stadt der höchsten Gerichtsbarkeit« (Karlsruhe) ein unglaublicher Rotarier-Filz: »Den drei Karlsruher Rotary-Clubs mit zusammen 144 Mitgliedern beispielsweise gehören nicht nur die Präsidenten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts an, sondern zugleich deren Vorgänger und etliche höchste Richter.«

 

Konkrete Bestechlichkeit oder konkrete Befangenheit

 

Das ist aber noch nicht alles. Darüber hinaus gibt es auch starke Familienbande im Bundesverfassungsgericht. So werden nicht nur Klagen gegen die Euro-Rettungspolitik, sondern auch gegen die Zwangsfinanzierung des »öffentlich-rechtswidrigen Rundfunks« regelmäßig abgeschmettert. Was damit zu tun haben könnte, dass just der Bruder des Erfinders der neuen Zwangsabgabe Richter beim Bundesverfassungsgericht ist. 2010 wurde die neue Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von dem früheren Bundesverfassungsrichter und Steuerexperten Paul Kirchhof in einem Gutachten entworfen. Just im selben Jahr 2010 wurde sein Bruder Ferdinand Kirchhof Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht und war tatsächlich mit der neuen Haushaltsabgabe seines Bruders befasst. Unter seiner Leitung nahm das Gericht Klagen gegen die Rundfunkabgabe nicht einmal zur Entscheidung an.

 

Wobei es dabei keineswegs um eine konkrete Bestechlichkeit geht, sondern um eine konkrete Befangenheit. Denn befangener als Kirchhof kann ein Bundesverfassungsrichter eigentlich kaum noch sein.

 

Wie sich jedoch herausstellt, ist das gesamte Bundesverfassungsgericht ein regelrechter Sumpf. In Sachen Befangenheit werden die schlimmsten Befürchtungen Wirklichkeit. Nehmen wir zum Beispiel noch einmal den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

 

Verfassungsrichter als Verfassungsfeind

 

Der sitzt zusammen mit Euro-Fan Wolfgang Schäuble (Bundesfinanzminister) und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso im Kuratorium der Neuen Universitätsstiftung Freiburg! Derselbe Andreas Voßkuhle, der 2012 über die Euro-Lieblingsprojekte von Schäuble und Barroso zu urteilen hatte!

Gemeinsam sind wir unausstehlich: »Mister Euro« Schäuble und BVG-Präsident Voßkuhle im Kuratorium der Neuen Universitätsstiftung Freiburg

 

Aber das ist nicht der einzige Grund, warum Voßkuhle der falsche Mann am falschen Ort ist. Wes Geistes Kind der oberste Verfassungsrichter ist, zeigte er auch als Autor in einem Kommentar zum Grundgesetz. Dort forderte der spätere Bundesverfassungsrichter die Abschaffung derVerfassungsbeschwerde. Kaum im Amt, wollte Voßkuhle die Verfassungsbeschwerde tatsächlich einschränken, kritisierte Rechtsanwalt Professor Rüdiger Zuck: »Notorische Kläger sollen künftig eine Gebühr von bis zu 5000 Euro zahlen, wenn sie das Gericht missbräuchlich anrufen und so dessen Arbeit behindern.« Zucks Urteil: »Der Vorschlag gefährdet grundlos das elementare Bürgerrecht, Grundrechtsverletzungen zu rügen.«

 

Die Große Rote Roben-Show

 

Der oberste Chef des Bundesverfassungsgerichts als Bürger- und Verfassungsfeind? Wer das Bundesverfassungsgericht bisher als Wächter der Verfassung sah, muss sich jedenfalls eines Besseren belehren lassen. In Wirklichkeit soll es nur Grundrechtseingriffe von Exekutive und Legislative legitimieren und scheinbar »unabhängig« absegnen. Und das ist auch der Grund, warum unsere Medien so breit über seine Entscheidungen berichten. Immer, wenn Staat und Parlament Grundrechte mit Füßen treten, ist in Karlsruhe die große Rote Roben-Show angesagt: Eine ehrwürdige Jury betritt dann in wallenden Gewändern den Saal und verkündet der verfassungsrechtlichen Weisheit letzten Schluss – und zwar fast immer gegen den Kläger.

 

Du hast keine Chance, also nutze sie, lautet nämlich das Motto. So hatten Zuck zufolge im Jahr 2010 von etwa 6000 Verfassungsbeschwerden nur 1,7 Prozent Erfolg, und nur 250 Beschlüsse wurden von dem Gericht überhaupt begründet, also vier Prozent. Zahlen, die man kaum glauben kann. Der Rest der Klagen wurde »ohne Sachbegründung« (Zuck) erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Aber ist es wirklich wahrscheinlich, dass nur 1,7 Prozent aller Verfassungsbeschwerden berechtigt sind? Wohl kaum. Viel wahrscheinlicher ist, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich ein Feigenblatt für jene Kräfte ist, die die Verfassung immer wieder mit Füßen treten...


27.05.2013
  

Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch

Gerhard Wisnewski

Es ist wie mit dem Hasen und dem Igel: Kaum rennt der Bürger mit hängender Zunge zu einem Gericht, um sein Recht zu bekommen, sitzt da schon wieder der Igel und schmettert die Klage ab. Oder zumindest der Bruder des Igels. So geschehen im Fall einer Klage gegen den neuen »Rundfunkbeitrag« vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit am Richtertisch saß Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Bruder von Paul Kirchhof, dem Vater der neuen Rundfunksteuer. Vetternwirtschaft beim Verfassungsgericht?

Unseren »Qualitätsmedien« war die Sache keine müde Zeile wert. Jedenfalls, wenn man nachGoogle News geht, hat gerade mal eine Zeitung den Fall aufgegriffen, nämlich der Tagesspiegel. Ansonsten herrschte Schweigen im Blätterwalde. So wenig Resonanz dürften bisher nur wenige

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erhalten haben.

 

Dabei hat die Sache durchaus ein »Geschmäckle«. Oder vielleicht gerade weil die Sache ein »Geschmäckle« hat? Man kennt sich nämlich: Der eine entwirft ein Gesetz, der andere winkt es später beim Bundesverfassungsgericht durch bzw. schmettert Klagen dagegen ab. Ja, man kennt sich nicht nur, sondern ist sogar zusammen aufgewachsen. So bleiben Recht und Gesetz praktisch in der Familie. Und wenn der große Bruder ein Gesetz entwirft, dann wird sich der kleine Bruder ja wohl nicht quer stellen, jedenfalls nicht im Fall der neuen Rundfunksteuer. Allerdings sind Recht und Gesetz nicht Eigentum einer Familie. So haben sich die Bürger die Unabhängigkeit der Gerichte wahrscheinlich nicht vorgestellt, insbesondere nicht die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Die Rede ist von den beiden Brüdern Ferdinand und Paul Kirchhof.

 

Das bestellte Gutachten

 

Dass der neue Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit eine Steuer ist, wurde hier ja schon klar gestellt. Dafür gibt es viele Gründe, unter anderem den, dass er aus der Werkstatt eines Steuerrechtlers stammt, nämlich des Direktors des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Paul Kirchhof. Kirchhof gilt als Übervater des Staats- und Steuerrechts; von 1987 bis 1999 war er sogar selbst Bundesverfassungsrichter. 2005 wurde der überlebensgroße Finanzexperte von Angela Merkel für die Bundestagswahl in ihr Schattenkabinett berufen – als Bundesfinanzminister, also als Deutschlands oberster Steuereintreiber.

 

Derselbe Steuerexperte fertigte 2010 ein Gutachten über »Die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks« an, auf das die Ablösung der GEZ-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe (»Rundfunksteuer«) zurückgeht. Mit der Expertise wurde das neue Finanzierungssystem der Anstalten quasi aus der Taufe gehoben und von berufener Stelle abgesegnet. Dieses Gutachten gilt bis heute als Grundlage eines unabhängigen Experten für die neue Haushaltsabgabe der öffentlich-rechtlichen Sender. Was man dem Publikum natürlich nicht erzählt, ist, dass das Gutachten bestellt wurde. Auftraggeber waren niemand andere als die öffentlich-rechtlichen Anstalten selber, nämlichARDZDF und Deutschlandradio.

 

Vielleicht wäre es gut gewesen, in dem Gutachten das Honorar zu erwähnen, das Kirchhof für diese Auftragsarbeit erhalten hatte. Allerdings sucht man solche Angaben dort vergebens. Oder hat er für das 85-Seiten-Werk etwa kein Geld erhalten? In jedem Fall bleibt es ein Treppenwitz der Geschichte, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst ein Gutachten über ihre eigene Finanzierung schreiben lassen und die Länder dies umgehend im Dezember 2010 in einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gießen, in dem diese Finanzierung der Sender genehmigt wird. Damit ist die neue Haushaltsabgabe quasi ein »Auftragsgesetz« der öffentlich-rechtlichen Sender selber. Der nächste Witz besteht darin, dass uns dieses Gutachten bis heute als über jeden Zweifel erhabenes Wort eines unabhängigen Experten verkauft wird.

 

Familienbetrieb Bundesverfassungsgericht

 

Damit sind die Witze jedoch noch nicht zu Ende. Haben Sie sich nicht schon mal darüber gewundert, dass praktisch jede Klage gegen die neue Haushaltsabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert? Ja, dass das Bundesverfassungsgericht manche Klagen erst gar nicht zur Entscheidung annimmt? Nun, das könnte eben unter anderem daran liegen, dass dort nicht nur Paul Kirchhof selbst Verfassungsrichter war (bis 1999). Sondern möglicherweise auch daran, dass just im Jahr 2010 Kirchhofs »kleiner Bruder« Ferdinand dort Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident wurde und prompt an Entscheidungen über die neue Haushaltsabgabe beteiligt war. Befangener geht’s eigentlich kaum noch.

 

Betroffene zeigen sich denn auch entsetzt: »Diese Ablehnung ist unfassbar, zumal schon eine erste Verfassungsbeschwerde unseres Verbandes gegen den neuen Rundfunkbeitrag auf gleiche Weise im Februar abgewimmelt worden ist«, schimpfte beispielsweise der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, dessen zweite Beschwerde gegen die Haushaltsabgabe ebenfalls nicht einmal zur Entscheidung angenommen wurde. Darin monierte der VDGN »vor allem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt werden«. »Es sieht so aus, als wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht inhaltlich beschäftigen will«, beobachtete der Verbandspräsident. Dabei sei man sich sicher, »alle formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde erfüllt zu haben«. Und: »Was wir nicht für möglich gehalten haben, ist die Mitwirkung des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof an diesem Beschluss. Er ist der Bruder des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der wegen seines Gutachtens im Auftrag von ARD,ZDF und Deutschlandradio aus dem Jahre 2010 als Vater des Rundfunkbeitrags gilt.«

 

Gefasst wurde der Beschluss laut Ohm »von der 3. Kammer des Ersten Senats, konkret vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und den Richtern Susanne Baer und Johannes Masing«. Laut Ohm sahen die Richter »allesamt von einer weiteren Begründung« ihrer Entscheidung ab. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Bestimmt können sich unsere Verfassungsrichter jederzeit von familiären Banden freimachen und denken bei Tag und Nacht nur an das Wohl ihres Volkes...


07.06.2013
  

Filz mit Nadelstreifen: Das Bundesverfassungsgericht und die Rotarier

Gerhard Wisnewski

Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste deutsche Gericht: seriös, integer, unangreifbar. Doch spätestens seit unserem Bericht über den familiären Filz innerhalb des Gerichts hat dieses Bild leichte Kratzer bekommen. Dabei sind die familiären Bande noch gar nichts gegen die Geheimgesellschaften, in denen sich die Verfassungsrichter tummeln – vor allem bei den Rotariern.

Die Rotarier? Aber was kann man denn gegen die Rotarier haben? Die Rotary und auch Lions Clubssind schließlich »weltweit tätige Wohltätigkeitsclubs. Beide setzen sich für Frieden, für Völkerverständigung und für humanitäre Dienste ein«, konnte man hier lesen. Und auch bei

Wikipedia heißt es: »Als seine Ziele nennt Rotary humanitäre Dienste, Einsatz für Frieden und Völkerverständigung sowie ›Dienstbereitschaft im täglichen Leben‹.« Tatsächlich organisieren die Clubs Wohltätigkeitsveranstaltungen, Gesundheitsprogramme und andere auf den ersten Blick nützliche Initiativen.

 

Sinn dieser angeblichen »Verschwörung der Anständigkeit« (so ein Rotarier) ist es demnach, »Geschäftsbeziehungen möglichst weltweit durch freundschaftlich-philanthropische Bande zu überwölben und zugleich mit dieser im Zahnrad symbolisierten internationalen Vernetzung von Besitzenden, Bestimmenden und Bedeutenden auch der ländlichen und kleinstädtischen Oberschicht den Ruch des Provinziellen zu nehmen... Jedes Mitglied sollte erfolgreiche Vertreter weiterer Berufe anwerben, und das Clubleben würde alsbald Geschäftspartner in Freunde verwandeln und umgekehrt«. Wie schön.

 

Eine ehrenwerte Gesellschaft

 

Aber auch eine angebliche »Verschwörung der Anständigkeit« ist eine Verschwörung. In Wirklichkeit ist das Charity-Getue nur Fassade und nicht der eigentliche Gegenstand der Verschwörung. In Wirklichkeit sind die Rotarier de facto eine weltweite Geheimgesellschaft, die 1905 in den USA von einem deutsch-amerikanischen Freimaurer namens Gustav Löhr mitbegründet wurde und auch später viele Freimaurer unter ihren Mitgliedern hatte. In nahezu 170 Staaten sollen sich insgesamt über eine Million Menschen bei den Rotariern tummeln. In Deutschland gibt es etwa 1.000 solche Clubs mit über 50.000 Mitgliedern. Hinzu kommen auch noch die ähnlich aufgestellten Lions Clubs. Wobei vor allem die Rotarier nicht irgendwelche Mitglieder sammeln. Sie schöpfen nur die oberste Schicht der Gesellschaft ab, um diese horizontal zu vernetzen und so eine wirksame Steuerung zu ermöglichen.

 

So verknüpfen sich in den Rotary Clubs Richter mit Staats- und Rechtsanwälten, Medizinern, Unternehmern und Journalisten. 1983 war laut Spiegel »jeder achte Clubfreund (11,9 Prozent) […] Mediziner, jeder elfte (8,9 Prozent) erwarb sich Vermögen und Ansehen in Wissenschaft, Erziehung oder Forschung. Die juristische Zunft stellt noch stattliche sechs, die Banken bringen es auf immerhin knapp vier Prozent«. So werden diese internationalen Oberschichten vernetzt und an eine globale Organisation mit ihrem Zentralbüro in Illinois, USA, angebunden. Rotary ist damit ein wichtiges Vehikel der Globalisierung und des »One World«-Gedankens.

 

Einem örtlichen Rotary Club kann man nicht einfach beitreten, sondern muss von Mitgliedern des Clubs zur Aufnahme vorgeschlagen werden. Das reicht aber noch nicht, sondern ist nur die Voraussetzung für den Beginn eines förmlichen Aufnahmeverfahrens. Wie man sieht, sind die Rotarier, was ihre Mitglieder angeht, äußerst vorsichtig und wählerisch. Sich als Bürger selbst zu bewerben, ist nicht drin und ein absolutes »No-Go«: »Wünsche nach einer Berufung müssen um ein paar Ecken lanciert und die Spuren sorgfältig verwischt werden – dann klappt's meistens«,schrieb der Spiegel 1983 in einem Artikel mit dem Titel »Filz in Nadelstreifen«. »Diese Art derMitglieder-Rekrutierung (Kooptation) lässt unter den Mitgliedern ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen«, heißt es bei Wikipedia. »Nach Ansicht der Rotarier werden so die besten Kräfte einer Region für ihre Gemeinschaft gewonnen.« Ganz sicher – aber zu wessen Nutzen? Zum Nutzen der Gesellschaft oder zum Nutzen der Rotarier?

 

Rotarier = waschechte Globalisten

 

Als weltweit präsente Organisation sind die Rotarier waschechte Globalisten und Feinde der Nationalstaaten. Nicht umsonst ist die Geschichte der Rotarier »eng mit der Geschichte der Vereinten Nationen verknüpft«, wie es hier ganz richtig steht. »Immerhin erarbeiteten 49 Rotarier die Charta der Vereinten Nationen und auch die UNESCOwurde auf der Grundlage einer Rotary-Konferenz gegründet.« So mächtig ist das globale Netzwerk der Rotarier.

 

Mit dabei waren und sind in Deutschland (frühere) Bundeskanzler (Adenauer, Merkel), Bundespräsidenten (Scheel, von Weizsäcker, Herzog, Köhler, Wulff), Minister (Lambsdorff, Genscher), Geheimdienstbosse und Außenminister (Kinkel), Konzernchefs, Aufsichtsratsvorsitzende, Bischöfe und Journalisten (Maischberger, Prantl). Kurz und gut sind bei den Rotariern sämtliche wichtigen Entscheidungsträger und Meinungsmacher der Gesellschaftversammelt, was ihnen das Gewicht einer Gegenregierung oder eines »Staates im Staate« gibt. International gehör(t)en u.a. dazu: George W. Bush, Ronald Reagan, Margaret Thatcher, Bill Gates, Neil Armstrong und Walt Disney.

 

Beispiel Bundesverfassungsgericht

 

Traditionell befinden sich unter den Rotariern auch viele Juristen, denn auch Richter haben schließlich eine Menge zu sagen. Beim deutschen Bundesverfassungsgericht waren bzw. sind mit dabei zum Beispiel Ernst Benda (inzwischen verstorbener Präsident des BVG), Udo di Fabio, Michael Eichberger, Roman Herzog (später auch Bundespräsident), Hans-Joachim Jentsch, Paul Kirchhof (Erfinder der TV-Haushaltsabgabe), der ehemalige Präsident Hans-Jürgen Papier und sogar der jetzige Präsident Andreas Voßkuhle. Ja, dem Spiegel zufolge existierte schon vor Jahrzehnten ausgerechnet in der »Stadt der höchsten Gerichtsbarkeit« (Karlsruhe) ein unglaublicher Rotarier-Filz: »Den drei Karlsruher Rotary-Clubs mit zusammen 144 Mitgliedern beispielsweise gehören nicht nur die Präsidenten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts an, sondern zugleich deren Vorgänger und etliche höchste Richter.«

 

Demnach gehörten schon damals auch komplette Landesregierungen den beiden Kungel-Organisationen an. So waren sie in der Bayerischen Staatsregierung besonders stark vertreten: »Neben dem bei Lions [Lions Club; eine ähnliche Geheimorganisation] beurlaubten Landesvater Franz Josef Strauß regieren vier weitere ›Löwen‹ und ebenso viele Rotarier – eine Organisationsquote von 90 Prozent, noch schöner als das jüngste CSU-Wahlergebnis.« Und das ist nicht etwa Vergangenheit. Heute zählen in der bayerischen Staatsregierung zum Beispiel Ministerpräsident Horst Seehofer und die skandalumwitterte Justizministerin Beate Merk zu den Rotariern...


11.06.2013
  

Verschwörung: Brachten Rotarier Mollath in die Klapsmühle?

Gerhard Wisnewski

2013 erreichten die Enthüllungen im Fall Gustl Mollath neue Höhepunkte. All jenen, die nichts von »Verschwörungstheorien« halten, sei gesagt: Verschwörungen existieren wirklich. Denn wie inzwischen überdeutlich wurde, wurde Mollath Opfer einer solchen Intrige. Es stellte sich heraus, dass in Deutschland unliebsame Personen genauso in der Psychiatrie verschwinden können wie weiland in der Sowjetunion. Und die Spur führt mitten in Nürnbergs und Bayerns feine Gesellschaft – vielleicht sogar bis hinauf in die Staatsregierung...

Der Ärger für Gustl Mollath begann um das Jahr 2000 herum. Während er sich seine Brötchen als KFZ-Tuner in Nürnberg verdiente, arbeitete seine Gattin in Nürnberg als Vermögensberaterin bei der HypoVereinsbank. Die Bankerin hatte sich in den 90-er Jahren »einen eigenen Kundenkreis«

aufgebaut, für den sie Schwarzgelder in die Schweiz verschob. Manchmal begleitete Mollath seine Frau sogar auf diesen Kurierfahrten.

 

Als jedoch immer mehr seltsame Aufträge und Umbuchungen aus dem heimischen Faxgerät quollen, dämmerte Mollath, dass es so nicht weitergehen konnte: »Für Gustl Mollath sind diese Geldverschiebungen in solchen Größenordnungen von vielen 100 Millionen DM (aus ganz Deutschland) mit seinem politischen Weltbild unvereinbar, und er befürchtet außerdem rechtliche Konsequenzen, sowohl für seine Frau, als auch für sich«, heißt es auf seiner Website »Er verbietet seiner Frau, die Geldtransfers mit seinen Fahrzeugen zu erledigen.«

 

»Er oder wir«

 

Aber nicht nur das: Ab 2001 beschwerte sich Mollath auch bei Dritten. Er habe seine Frau und die beteiligten Banker ermahnt, »diese illegalen Praktiken einzustellen«. Und schließlich zeigte er seine Gattin und die ihm bekannten Kunden und Komplizen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft an. Vermutlich beging er damit einen entscheidenden Fehler. Statt sich lediglich selbst aus den dubiosen Geschäften herauszuhalten, legte er sich mit dem ganzen Schwarzgeldkartell an. Er wollte diese Geschäfte generell unterbinden. Damit hätte nicht nur die schöne »Schwarzgeld-Linie« in die Schweiz versiegen, sondern auch das ganze Kartell auffliegen und strafrechtlich verfolgt werden können. Damit kam das Kartell in eine »Er-oder-wir«-Situation.

 

Aber wer ist das »Kartell«? Dem Generalstaatsanwalt in Berlin schrieb Mollath, er habe das Gefühl gehabt, seine Schreiben an die Nürnberger Justiz seien dort nicht willkommen gewesen: »Offenkundig war die Anzeige unbequem und unerwünscht.« Ein Richter habe behauptet, »er wäre nicht zuständig«. Stattdessen habe der Richter auf Betreiben seiner Frau mit Unterstützung eines Mitarbeiters der HVB Group beschlossen, »ich müsse auf meinen Geisteszustand überprüft werden«. Trotzdem habe er weitere Anzeigen an die Nürnberger Justiz geschickt – ohne Reaktion. »Wie soll ich mir das erklären?«, fragte Mollath in seiner Anzeige an die Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Tja, wie nur? Gehörten etwa auch Nürnberger Richter und Staatsanwälte zum Schwarzgeld-Sumpf? Und vielleicht Politiker und Minister? Also im Prinzip genau die gutsituierte und wohlhabende »feine Gesellschaft«, aus der sich Frau Mollaths Kunden rekrutierten – und die sich heute mit Händen und Füßen gegen die Aufarbeitung des Falles wehrt? Bis hinauf zur Justizministerin? Das ist eigentlich die große, ungeklärte Frage in dem Fall, an die sich niemand herantraut. Frau Mollath war in der High Society von Nürnberg und Umgebung tätig, rekrutierte also genau dort ihre Kunden, wo Gustl Mollath später vor Gericht stand.

 

»Ich habe gute Beziehungen«

 

So erklärte sie einem Freund von Gustl Mollath telefonisch: »Wenn Ferdl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute Beziehungen.« Was mit Sicherheit der Wahrheit entsprach. Bei demselben Telefonat kündigte Mollaths Frau an, ihren Gatten anzuzeigen. Interessanterweise zeigten ihre fadenscheinigen Beschuldigungen (wegen Körperverletzung etc.) bei der Nürnberger Justiz wesentlich mehr Wirkung als die handfesten Anzeigen ihres Gatten. Während seine Anzeigen allesamt abgeschmettert wurden, griff die Nürnberger Justiz Frau Mollaths Beschuldigungen begierig auf.

 

Fast war es, als hätte sie nur darauf gewartet – als spiele Frau Mollath den Nürnberger Richtern und Staatsanwälten nur die Bälle zu. In dem Telefonat mit dem Mollath-Freund sagte sie auch: »Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch, wie.« Später, so der Zeuge, der den Sachverhalt in einer Eidesstattlichen Versicherung niederlegte, habe sie noch angeboten: »Wenn Ferdl die Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort.« Die Hybris der Frau und ihrer geheimnisvollen »Beziehungen« ging also so weit, Mollath mit seinem eigenen Geld bestechen zu wollen – das er behalten könne, wenn er endlich von seinen Aktivitäten ablasse. Woher kam dieses unerschütterliche Selbstvertrauen einer Bankangestellten, das weitere Schicksal ihres Gatten quasi gottähnlich bestimmen zu können? Normalerweise müsste sie zumindest damit rechnen, mit ihren Beschuldigungen bereits bei der Staatsanwaltschaft zu scheitern. Und wenn nicht da, so doch bei der ersten Gerichtsverhandlung. Aber solche Zweifel plagten Frau Mollath offenbar nicht. Warum nicht? Wer waren ihre Kunden?

 

Eine ehrenwerte Gesellschaft

 

Am 27. November 2012 berichtete ein »Freund Helgerth« im Rotary Club München-Harlaching seinen Mitbrüdern, dass Mollath in seinen »zahlreichen Eingaben und Anzeigen« auch »die Rotarier auf‘s Korn« genommen habe, »von denen er auch einige der Schwarzgeldverschiebungenverdächtigte«. Diese vermeintlichen »Wohltätigkeitsclubs« verfügen auf lokaler, aber auch globaler Ebene über eine enorme Macht. Sie selbst behaupten, »die besten Kräfte einer Region« zu bündeln (Wikipedia). Und das heißt natürlich vor allem: die mächtigsten Kräfte, zu denen auch die Spitze der Gesellschaft zählt. Mit diesem Verein also legte sich Mollath an, als er gegen einige von seinen Mitgliedern Anzeige erstattete oder sie auf seinen Eingaben verewigte.

 

Dem Rotarier-Freund Helgerth aus München-Harlaching zufolge schwärzte Mollath auch Rotarier wegen »Schwarzgeldverschiebungen« an und behauptete, »die Rotarier würden in Nürnberg alle entscheidenden Stellen ›unterwandern‹«. Namentlich habe Mollath zum Beispiel Klaus Hubmann genannt. Bis zum 30. Juni 2008 war Hubmann Leitender Oberstaatsanwalt in Nürnberg, danach (bis 30. September 2011) Generalstaatsanwalt. Zur Amtseinführung gab es einen Festakt im Nürnberger Schwurgerichtssaal und einen herzlichen Händedruck von Justizministerin Beate Merk persönlich. Tatsächlich wird der heutige Ex-Generalstaatsanwalt Hubmann in der Mitgliederliste desRotary Clubs Nürnberg geführt.

 

War das der Grund, warum die Nürnberger Staatsanwaltschaft Mollath so gnadenlos verfolgte? Weil dieser in ihren eigenen Rotarier-Filz hinein gestochert hatte? Dabei ist das noch nicht alles. So verzeichnet die Mitgliederliste des Rotary Clubs Nürnberg auch den Vorsitzenden Richter amOberlandesgericht Nürnberg, Roland Glass. Schlechte Karten für Mollaths Anzeigen bei der Nürnberger Justiz? Am 26. August 2011 zum Beispiel schmetterte das Oberlandesgericht Nürnberg eine Beschwerde Mollaths gegen seine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt ab. Laut Nürnberger Nachrichtenvom 8.10.2009 gehörte noch ein weiteres hohes Justiz-Tier zum lokalen Rotarier-Filz. Demnach ließ sich der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang S. »von seinem Chauffeur regelmäßig im Dienstwagen zu privaten Terminen kutschieren. Beinahe wöchentlich fuhr er mit der Justiz-Limousine beim Rotarier-Club vor« (zitiert nach opablog.net).

 

Der Süddeutschen Zeitung vom 3. Dezember 2012 zufolge tummelten sich bei den Nürnberger Rotariern »führende Staatsanwälte und Richter in trauter Eintracht mit Bankern, hohen Tieren in Finanzbehörden und bekannten Nürnbergern«. Also Personen aus jenen Institutionen, die Mollath schließlich in die Psychiatrie schickten. Eine gefährlich mächtige Mischung – die es übrigens in Tausenden anderer Gemeinden in Deutschland ebenfalls gibt. Und diese Personen bzw. ihr Club waren auch noch merkwürdig nahe an Frau Mollath und der HypoVereinsbank dran. Die Nürnberger Rotarier firmieren unter derselben Adresse wie eine Filiale der HypoVereinsbank, nämlich am Lorenzer Platz 21. Dort gibt es also nicht nur einen SB-Terminal, einen Geldautomaten und einen rollstuhlgerechten Zugang, sondern auch einen Anschluss an den lokalen Rotary Club. »Rotarierkönnten als Kunden der HVB dort ihre Geschäfte abgewickelt haben«, vielleicht sogar mit Frau Mollath, vermutete dasNürnbergWiki, ein Internet-Nachschlagewerk über Nürnberg.

 

 

Eine mutmaßliche Rotarier-Verschwörung

 

Nun wissen wir noch nicht genau, ob, und wenn ja, welche Rotarier in die Verschwörung gegen Gustl Mollath verwickelt waren. Aber ganz allgemein formuliert hat man gegen einen Club voller Richter, Staatsanwälte, Psychiater, Notare und Banker natürlich schlechte Karten – ein Umstand, über den man sich einmal ganz allgemein Gedanken machen sollte. Wie so eine Rotarier-Verschwörung ablaufen kann, schrieb mir auf meinen letzten Artikel hin ein im Ausland lebender deutscher Arzt. Er prozessiert »gegen einen Rotarier, der mir dort ein Grundstück enteignen will«. »Mit Lügen und unwahren Behauptungen« versuche »der feine Herr«, ihm das Grundstück wegzunehmen.

 

Besonders interessant ist dabei das Zusammenspiel der unterschiedlichen Branchen bei den Rotariern, zum Beispiel von Notaren und anderen Mitgliedern des Clubs. Im Jahr 2001 habe der besagte Herr jedenfalls »einfach ohne mein Wissen mithilfe seines Freundes und Notars (natürlich ebenfalls Rotarier) einen Kaufvertrag von sich auf seine Gesellschaft abgeschlossen, und mein Grundstück wurde beim Katasteramt auf seine Gesellschaft umgeschrieben«. »Während des nun zehn Jahre andauernden Prozesses hat die Richterin der ersten Instanz alles nur Mögliche unternommen, um die Sache zu verzögern, bis hin zum Verlust der Akten, die erst wieder aufgefunden wurden, als ich drohte, mich beim Gerichtspräsidenten zu beschweren! Daraufhin hatsie dann aber ein haarsträubendes Urteil – natürlich gegen mich – gefällt, in dem sie die Zeugenaussagen völlig gegensinnig uminterpretiert hat. Nun sind wir in Berufung, und ich sehe auch beim nächsten Urteil ziemlich schwarz, denn die Herren Rotarier halten alle zusammen. Da zeigt sich, wie menschenfreundlich und großzügig sie sind!« Exakt denselben Mechanismen der »horizontalen Vernetzung« der Oberschichten könnte auch Mollath zum Opfer gefallen sein.

 

 

»Bananenstaat« ist noch geschmeichelt

 

Wohlgemerkt – eine Vorverurteilung der Rotarier liegt mir fern. Aber die Frage muss erlaubt sein: Hatten vielleicht sogar Staatsanwälte und Richter aus dem Bereich der Rotarier Schwarzgelder in der Schweiz angelegt – zumindest aber ihre Rotarier-Freunde? Sind die Nürnberger Richter »selber Steuerhinterzieher oder decken sie Steuerhinterzieher?«,wurde auch in einem Forum gefragt. Wer weiß. Aber bekanntlich stinkt der Fisch ja vom Kopf her, wie der Volksmund sagt. Ganz besondere Fragen wirft zum Beispiel die Rolle der bayerischen Justizministerin Beate Merk in dem Fall auf. Erst am 27. November 2012 beantragte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Weisung Merks die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath – nachdem die Sache bereits seit Jahren durch die Presse gegangen war. Nach den Recherchen der Sendung Die Story (3.6.2013)ignorierten bayerische Politik und Behörden Gustl Mollaths Beschwerdebriefe und Eingaben jahrelang – »allen voran die bayerische Justizministerin Beate Merk von der CSU. Selbst als ihr wichtige Interna des Falles bereits bekannt sind, verschleiert sie die Wahrheit vor den Medien und den Abgeordneten des Bayerischen Landtags«.

 

Ein Verhalten, das Fragen aufwirft. Hat sie etwas zu verbergen? Steckt die Ministerin etwa selber mit im Schwarzgeldsumpf? Oder schützt sie die Beteiligten etwa aus falsch verstandener Loyalität? Denn im Rotarier-Sumpf steckt die bayerische Justizministerin auf jeden Fall, und zwar im Rotary Club Ulm/Neu-Ulm. Und wer sich nun bei Ministerpräsident Seehofer beschweren will, hat möglicherweise schon mal schlechte Karten. Denn der ist Mitglied bei den Rotariern in Ingolstadt...

 

 

 


07.12.2013
  

Nach Niederlage gegen die Taliban wollen es die USA nun mit Russland und China aufnehmen

Dr. Paul Craig Roberts

Die bisherigen Tage der Proteste und Kundgebungen in der Ukraine sind auch deshalb bemerkenswert, weil sich die Polizei- und Sicherheitskräfte bisher relativ zurückgehalten haben. Anders als in den USA, Kanada, Thailand, Griechenland und Spanien wurden die friedlichen Demonstranten weder geschlagen noch ging man mit Wasserwerfern oder Elektroschockpistolen gegen sie vor. Und anders als in Ägypten, Palästina und Bahrain haben die ukrainischen Demonstranten ihrerseits nicht mit scharfer Munition geschossen. Die Zurückhaltung der ukrainischen Regierung und der Sicherheitskräfte angesichts der Provokationen ist bemerkenswert. Offenbar wurde die ukrainische Polizei nicht durch das amerikanische Heimatschutzministerium militarisiert.

Worum geht es eigentlich bei den Protesten und Demonstrationen in der Ukraine? Oberflächlich betrachtet ergeben sie keinen Sinn. Die ukrainische Regierung hat die richtige Entscheidung getroffen, sich nicht an die Europäische Union (EU) zu binden. Die wirtschaftlichen Interessen der

Ukraine gehen in Richtung Russland und nicht in Richtung der EU. Das liegt eigentlich auf der Hand.

 

Die EU will, dass sich die Ukraine ihr anschließt, um sie dann ähnlich wie Lettland, Griechenland, Spanien, Italien, Irland und Portugal ausplündern zu können. In Griechenland hat sich die Lage so weit verschlechtert, dass sich, wie die Weltgesundheitsorganisation berichtet, einige Griechen selbst mit dem HI-Virus anstecken, um die 700 Euro monatlich zu bekommen, die für HIV-infizierte Personen bezahlt werden.

 

Die USA wollen, dass sich die Ukraine mehr am Westen orientiert, damit sie dann auch in diesem Land ihre gegen Russland gerichteten Raketenbasen errichten können.

 

Warum sollte es sich die Ukraine wünschen, ausgeplündert zu werden? Warum sollten die Ukrainer dafür sein, als Standort für amerikanische Aggression gegen Russland Ziel russischer Iskander-Boden-Boden-Raketen zu werden? Warum sollte die Ukraine ihre Souveränität von Russland errungen haben, um sie dann an die EU wieder zu verlieren? Kein auch nur halbwegs intelligenter Ukrainer würde einen Beitritt zur EU zu diesem Preis befürworten.

 

Warum dann diese Proteste?

 

Ein Teil der Antwort hat mit dem tiefen Hass ukrainischer Nationalisten auf Russland zu tun. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde die Ukraine von Russland unabhängig. Wenn Imperien zusammenbrechen, werden andere Interessen an die Macht gespült. In unterschiedlichen Entwicklungen bildete sich aus dem Zerfallsprozess der Sowjetunion heraus eine Gruppe kleinerer Staaten wie Georgien, Aserbeidschan, die früheren zentralasiatischen sowjetischen Teilrepubliken, die baltischen Staaten und die Teilstücke, in die die frühere Tschechoslowakei und Jugoslawien aufgrund »nationalistischer « Strömungen auseinanderbrachen. Für Washington war es ein Leichtes, die Regierungen dieser relativ schwachen Staaten zu kaufen. Die Regierungen dieser mehr oder weniger machtlosen Länder sind eher für Washington als für die Interessen ihrer eigenen Bevölkerung empfänglich. Ein großer Teil der früheren Sowjetunion gehört jetzt praktisch zum amerikanischen Empire. Georgien, das Land, in dem Josef Stalin geboren wurde, sendet nun seine Söhne nach Afghanistan, um dort für amerikanische Interessen zu sterben – so wie sie früher für die Sowjetunion gestorben waren.

 

Diese früheren Bestandteile des russischen oder sowjetischen Imperiums wurden einfach vom amerikanischen Empire geschluckt. In ihrer Naivität sind die gutgläubigen Nationalisten in diesen amerikanischen Kolonien vielleicht sogar überzeugt, nun frei zu sein, während sie in Wirklichkeit nur den einen Herren gegen einen anderen ausgetauscht haben.

 

Sie sind blind für ihren Untertanenstatus, weil sie sich noch an ihre Unterwürfigkeit gegenüber der Sowjetunion erinnern und ihre Abhängigkeit von Washington, das sie als Befreier mit einem großen Scheckbuch sehen, noch nicht realisiert haben. Sollten diese schwachen und einflusslosen neuen Länder einmal erkennen, dass ihr Schicksal nicht in ihren, sondern in den Händen Washingtons liegt, wird es für sie zu spät sein.

 

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion machte sich Washington rasch daran, sich die Reste einzuverleiben und die Stelle Russlands einzunehmen. Die neu entstandenen Länder waren, wie Russland damals auch, faktisch pleite und damit eine leichte Beute. Washington setzte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die von den USA und ihren europäischen Verbündeten finanziert wurden, dazu ein, in den früheren sowjetrussischen Teilrepubliken russenfeindliche, proamerikanische und proeuropäische Bewegungen aufzubauen. Die gutgläubigen Bevölkerungen dort waren so froh, der sowjetischen Unterdrückung entkommen zu sein, dass sie nicht erkannten, dass sie sich in eine neue Abhängigkeit begaben.

 

Es ist eine begründete Vermutung, dass die Proteste in der Ukraine von der CIA geschürt werden, die die von Washington und der EU finanzierten NGOs einsetzt und sich den Hass der ukrainischen Nationalisten zunutze macht. Die Proteste richten sich gegen Russland. Sollte es gelingen, die Ukraine von Russland zu entfremden und wieder in den amerikanischen Einflussbereich einzugliedern, wäre Russland als Weltmacht geschwächt.

 

Als Teil dieser Kampagne veranstaltete die NATO im November mit Operation Steadfast Jazz 2013gegen Russland gerichtete Manöver. Finnland, die Ukraine, Georgien und das neutrale Schweden haben bereits ihre militärische Beteiligung an weiteren NATO-Manövern in der Nähe der russischen Grenze angekündigt, obwohl sie nicht einmal der NATO angehören.

 

Die Schwächung Russlands und die Verringerung seines Einflusses als Weltmacht spielen in der Agenda Washingtons eine entscheidende Rolle. Wenn Russland anhaltend geschwächt werdenkann, bleibt als einziger Konkurrent nur noch China.

 

Die Entscheidung der Regierung Obama, sich wieder stärker in Asien zu engagieren, schließt die Pläne der USA ein, China mit Marine- und Luftwaffenstützpunkten einzukreisen. Zudem will sich Washington in alle Streitigkeiten einmischen, die China mit seinen asiatischen Nachbarn hat. China hat auf diese Provokation Washingtons mit der Einrichtung einer neuen »Identifizierungszone der Luftverteidigung« reagiert. Die USA bezeichneten im Gegenzug diesen chinesischen Schritt als »destabilisierend«, während es doch in Wirklichkeit Washington ist, das in der Region eine destabilisierende Politik betreibt.

 

Es ist unwahrscheinlich, dass sich China einschüchtern lässt. Aber es birgt für China durchaus Gefahren, wenn die nun angekündigten Wirtschaftsreformen die chinesische Wirtschaft zu sehr westlicher Manipulation öffnen. Sobald China den Kurs seiner Währung frei schwanken lässt und sich der freimarktwirtschaftlichen Ideologie öffnet, kann Washington die chinesische Währung manipulieren und sie so anfällig machen, dass China möglicherweise davor zurückscheut, seine Währung zum Gegengewicht zum Dollar aufzubauen. China leidet darunter, dass so viele seiner Studenten an amerikanischen Universitäten studiert haben, wo sie mit der Ideologie Washingtons indoktriniert wurden. Wenn diese nun eher proamerikanischen Akademiker nach China zurückkehren, tendieren einige von ihnen dazu, zu einer Art »fünfter Kolonne« zu werden, deren Einfluss sich mit den amerikanischen gegen China gerichteten Bestrebungen verbünden dürfte.

 

Was bedeutet das nun für uns? Washington wird solange die dominierende Weltmacht sein, bis der Dollar zusammenbricht.

 

Gegenwärtig wird der Dollar noch durch zahlreiche Mechanismen gestützt. Die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) und die von ihr abhängigen so genannten Bullionbanken haben den Preis für Gold und Silber durch Leerverkäufe auf den Wertpapier-Terminmärkten künstlich gedrückt. Damit wurde einerseits zwar der Verkauf großer Mengen an Gold zu niedrigen Preisen nach Asien ermöglicht, zugleich aber auch der Druck gemindert, den ein steigender Goldpreis sonst auf den Kurswert des Dollars ausgeübt hätte.

 

Washington hat sich gegenüber Japan und anscheinend auch gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgesetzt und druckt Geld in Massen, um einen Wertzuwachs des Yen unddes Euro gegenüber dem Dollar zu verhindern. Das so genannteTranspazifische und das TransatlantischeFreihandelsabkommen dienen dem Zweck, die beteiligten Länder in dem vom US-Dollar dominierten Weltfinanzsystem zu halten und auf diese Weise den Wert des Dollar auf den Devisenmärkten zu stützen.

 

Den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern, die immer noch über eine eigene Währung verfügen, wurde klargemacht, dass sie ebenfalls die Gelddruckmaschine anwerfen müssten, um einen Anstieg ihrer Währung gegenüber dem Dollar zu verhindern, da sonst ihre Wettbewerbsfähigkeit bei Exporten leiden würde.

 

Noch wird die Finanzwelt von Washington kontrolliert. Und Washingtons »lockere Geldpolitik« kommt vor allem vier bis fünf internationalen Großbanken zugute. Dies sollte den Demonstranten in der Ukraine die Augen öffnen und zu denken geben.


Dürfen Zuwanderer Stütze kassieren?Sarrazin: "Hartz IV wird zum Mindestlohn für ganz Europa"

Sonntag, 08.12.2013, 09:00
Zuwanderung, Thilo Sarazzin, Hartz IV
REUTERSDer frühere SPD-Finanzsenator und Buch-Autor Thilo Sarrazin

Ein Sozialgericht in NRW entschied: Auch Armutszuwanderer aus der EU sollen Hartz IV bekommen. Dieses Urteil sorgt für mächtig Diskussionsstoff. Der ehemalige Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin meint im FOCUS: "Deutschland hat sich damit in eine Falle begeben."

Der ehemalige Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin hält die Entscheidung, rumänischen Einwanderern Hartz IV zu zahlen, für „eine weitere Beschleunigung der Zuwanderung in den deutschen Sozialstaat“. In einem Gastkommentar für FOCUS schrieb der Bestseller-Autor: „Deutschland hat sich in eine Falle begeben: Freizügigkeit für EU-Bürger und Anspruch auf Sozialleistungen im frei gewählten Aufenthaltsland vertragen sich nicht.“ Die deutsche Grundsicherung werde damit „zum Mindestlohn für ganz Europa“. Nicht einmal arbeiten müsse man dafür, sondern lediglich seinen Wohnsitz in die Bundesrepublik verlegen.

Die Hoffnung auf deutsche Sozialleistungen locke indes nicht die „positive Auslese jener qualifizierten und leistungsstarken Einwanderer an, die das alternde und geburtenarme Deutschland braucht, sondern das Gegenteil davon“, zitiert ihn der Focus. Wenn man die Statistik am Jahresende auswerte, werde man feststellen, „dass unter den Zuwanderern auf jeden qualifizierten Ingenieur aus Spanien wohl 100Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarienkommen“. Folgerichtig werde die nächste Frage lauten: „Wieso eigentlich behandeln wir Asylbewerber aus Afrika und Kriegsflüchtlinge aus Syrien schlechter als Zuwanderer aus Rumänien oder Bulgarien?“ Irgendwann werde die Antwort sein, dass alle, die es irgendwie nach Deutschland geschafft hätten, ein Recht auf Arbeit und auf deutsche Grundsicherung haben, „und die Welt wird diese Antwort hören“, so Sarrazin. „Wer aber, rettet Deutschland?“

Um eine weitere Armutszuwanderung zu verhindern, schlägt der Sozialdemokrat vor, „ein wirksames Grenzregime“ zu installieren, „das illegale Zuwanderung verhindert“. Die Sozialleistungen für legale Zuwanderer sollten „in den ersten zehn Jahren des Aufenthalts auf das Niveau des Herkunftslandes“ begrenzt werden. Beides könne Deutschland am besten mit der EU, „im äußersten Notfall aber auch ohne sie“ verwirklichen.

Rumänische Familie: "Von 1200 Euro kann man leben"

Währenddessen hat sich die rumänische Familie, die Ende November das aufsehenerregende Hartz-IV-Urteil beim nordrhein-westfälischen Landessozialgericht erstritten, zum ersten Mal öffentlich zu den Hintergründen geäußert. Im Gespräch mit dem FOCUS zeigten sich die 35-jährige Diamantine Trofea, ihr gleichaltriger Mann Florenti und deren 16-jähriger Sohn Baron glücklich über den positiven Ausgang ihrer Klage. Fortan erhält die dreiköpfige Familie nach eigenen Angaben insgesamt 1200 Euro vom Jobcenter Gelsenkirchen. „Das ist gut, davon kann man leben“, sagte Diamantine Trofea dem FOCUS. In ihren rumänischen Heimatort Bocsa will die Roma-Frau nicht mehr zurückkehren: „Da bist du Zigeuner, dort bekommst du keine Arbeit.“

Vor fünf Jahren hatte ein Freund aus Frankfurt der Familie am Telefon erzählt, in Deutschland gebe es Arbeit, gute Schulen und Geld. „Da sind wir gefahren“, sagte Florenti Trofea. Ziel sei das Ruhrgebiet gewesen, weil dort die Mieten billiger seien. Doch der Mann ohne Ausbildung fand auch nach einem achtmonatigen Deutschkurs keinen Job.

Diamantine Trofea hielt die Familie mit Putzen über Wasser, dazu kamen 180 Euro Kindergeld für den Sohn und Erlöse aus dem Verkauf der Obdachlosenzeitung „Fiftyfifty“. Oft ernährten sich die drei aus der Mülltonne des benachbarten REWE-Supermarktes oder von Lebensmitteln der Tafel. „Irgendwann hat mir mein Nachbar von einem Anwalt erzählt, der was tun kann“, so Diamantine Trofea. Der Spezialist für Sozialrecht, Holger Schönfeld, erstritt in ihrem Namen Ende November das Urteil. Trotz gegenteiliger Entscheidungen in anderen Bundesländern sieht der Anwalt „gute Chancen dafür, dass das Bundessozialgericht unserer Position folgen wird“.


Internet-ÜberwachungFirmen starten Kampagne gegen staatliche Spionage

 ·  Amerikas Technologie-Riesen gehen nach den NSA-Enthüllungen in die Offensive. Sie fordern Regierungen weltweit auf, ihre Geheimdienste einzuschränken. Auch Telekom-Chef Obermann kritisiert Bundesregierung und EU-Kommission.

© REUTERSVergrößernInternetfirmen fordern: Geheimdienste einschränken

Führende amerikanische Internet-Firmen haben eine Kampagne gegen die gewaltigen Spionageprogramme internationaler Geheimdienste gestartet. In einem Brief an den amerikanischen Präsidenten Barack Obama und Kongress-Mitglieder sowie über Anzeigen in Tageszeitungen forderten Unternehmen wie Apple, Facebook, Microsoft und Google am Montag Beschränkungen bei der staatlichen Überwachung von Bürgern.

Die Vereinigten Staaten, deren Behörde NSA durch Enthüllungen besonders stark in Verruf geraten ist, sollten dabei mit gutem Beispiel für andere Regierungen der Welt vorangehen. Auch Twitter, AOL, Yahoo und LinkedIn beteiligen sich an dem Vorstoß. Auf einer gemeinsamen Website präsentieren die Internet-Riesen ihre fünf „Prinzipien“ für eine globale Reform staatlicher Überwachungsprogramme. So sollten die Geheimdienste aufhören, einfach massenhaft Kommunikationsdaten aus dem Internet abzufischen, sondern ihre Sammlung konkret auf Zielpersonen beschränken. Zudem müssten die verantwortlichen Behörden und Gerichte viel strenger überwacht werden.

Die Firmen wollen auch genaue Angaben veröffentlichen dürfen, wie oft und warum Regierungen nach der Herausgabe von Nutzerinformationen fragen. Ferner forderten sie den „freien Fluss von Informationen“ im Internet auch über internationale Grenzen. Serviceanbieter dürften dabei nicht behindert oder übermäßig kontrolliert werden.

Die Unterzeichner riefen die Regierungen auf, sich international auf einen rechtlichen Rahmen für Anfragen nach Nutzerdaten zu einigen, um Konflikte zu vermeiden. „Es ist Zeit für den Wandel“, heißt es in dem offenen Brief der Firmen. „Die Berichte über die staatliche Überwachung haben gezeigt, dass es eine echte Notwendigkeit für eine größere Offenlegung und neue Grenzen gibt, wie die Regierungen Informationen sammeln“, sagte Facebook-Chef Mark Zuckerberg in einer Mitteilung. „Die Menschen werden keine Technologie nutzen, der sie nicht vertrauen. Regierungen haben das Vertrauen riskiert - und Regierungen müssen helfen, es wiederherzustellen“, erklärte Microsofts Chefjustiziar Brad Smith.

Obermann kritisiert Bundesregierung

Auch in Deutschland beteiligt sich ein führendes Unternehmen an der Kritikwelle: Telekom-Vorstandschef René Obermann hat der Bundesregierung und der EU-Kommission vorgeworfen, zu wenig für die Aufklärung der NSA-Abhöraffäre zu tun. „Die Spitzeleien haben das Vertrauen in zwei Grundpfeiler unserer Gesellschaft, die freie Kommunikation und die Privatsphäre, erschüttert“, sie seien „sogar demokratiegefährdend“, sagte der scheidende Telekom-Chef dem „Handelsblatt“.

Es sei Sache der Politik und nicht der Wirtschaft, gegenüber den Vereinigten Staaten die Einhaltung von Datenschutzstandards einzufordern. „Es ist fahrlässig, dass so wenig geschieht.“ Obermann forderte, den Datenschutz in der EU schnell zu vereinheitlichen.

Die neueste Offensive folgt einer nicht enden wollenden Welle der Enthüllungen über die Praktiken der NSA und anderer Geheimdienste. Erst kürzlich hieß es, die NSA greife Daten aus internen Verbindungen zwischen Datenzentren von Google und Yahoo ab. Beide Firmen betreiben weltweit riesige Rechenzentren. Die Anlagen tauschen ständig Nutzerdaten untereinander aus, etwa E-Mails, Suchanfragen oder Dokumente. Dass der heimische Geheimdienst hier Informationen abgreifen könnte, empörte die Firmen.

Die Internet-Riesen sorgen sich auch um ihr Geschäft. Hunderte Millionen Menschen weltweit nutzen die E-Mail-Dienste, Smartphones, Netzwerke und Chat-Programme der Vorreiter aus dem Silicon Valley. Ein Vertrauensverlust könnte die Unternehmen empfindlich treffen.